Entgeltumwandlung Bausparvertrag

Kann die Entgeltumwandlung in einen Bausparvertrag fließen?

Die so genannte Entgeltumwandlung ist eine geförderte Form der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegen üben über seinem Arbeitgeber, dass ein Teil seines Arbeitsentgelts Verwendung finden kann für seine betriebliche Altersversorgung. Für den Teil der für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird fällt keine Einkommenssteuer an und auch keine Sozialabgaben.  Im Gegenzug sind später erhaltene Rentenzahlungen einkommensteuerpflichtig und unterliegen auch den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung,  Krankenversicherung. Die Entgeltumwandlung ist im § 12 GG vereinbart.

Die Entgeltumwandlung wird auch als Gehaltsumwandlung, Lohnumwandlung, Entgeltverzicht und auch als Lohnverzicht bezeichnet. Dies ist oft irreführend, da es sich nicht um einen wirklichen Verzicht handelt. Auch findet sich der Begriff Bruttoentgeltumwandlung, da die Umwandlungsbilanz eben auch die Steuern und Sozialabgaben mindern.

Die Entgeltumwandlung kann jedoch nicht im Zusammenhangmit einem Bausparvertrag vereinbart werden.