Bausparvertrag

Die im Bausparvertag vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz verzinst und muss vom Bausparer innerhalb eine bestimmten Laufzeit angespart werden. Nach einer bestimmten Zeitspanne ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Zu diesem Zeitpunkt fehlt noch ein gewisser Teil der abgeschlossenen Bauspar-Vertragssumme, dieser Teil wird von der Bausparkasse dann als Bauspardarlehen gewährt, diese bedeutet  dass der Bausparer ab Zuteilung des Bausparvertrages über die volle Bausparsumme verfügen kann. Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, der sogar vererbbar und leider auch gepfändet werden kann. Mit einem sogenannten Bausparrechner lassen sich in der Regel schnell und übersichtlich die Eck-Finanzdaten eines Bausparvertrages ermitteln.

Der Bausparvertrag ist weiter eine Anlageform für vermögenswirksame Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.